Gerichtliches Mahnverfahren

Sollte es zu dem Fall kommen, dass ein Kunde trotz wiederholter Zahlungserinnerung nicht für eine erbrachte Leistung oder Ware bezahlt, so kann es sinnvoll sein, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten, um die ausstehende Summe zu erhalten.

Wann ist ein Mahnverfahren sinnvoll?

Gerade bei geringen Geldsummen ist ein Mahnverfahren effektiver als eine Klage. Nicht nur, weil die Anwaltskosten wegfallen, sondern auch, weil ein Mahnverfahren meist schneller und unkomplizierter vonstatten geht. Das liegt vor allem daran, dass der Ausführende bei einem Mahnverfahren keinen Zahlungsanspruch vorweisen muss. Allein anhand einer ausgestellten Mahnung kann dieses gerichtliche Verfahren eingeleitet werden. Es gilt jedoch zu beachten, diesen Prozess innerhalb der Verjährungsfrist einzuleiten. Sonst verfällt jeder Anspruch auf Zahlung automatisch. Die übliche gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Wichtig ist, dass das Ausstellen einer Mahnung nicht ausreicht, diese Frist zu verlängern.

 

Wie leitet man ein Mahnverfahren ein?

Ein Mahnverfahren gliedert sich in folgende Schritte:

  • Erstellung einer Mahnung
  • Beantragung des Mahnbescheids
  • Zustellung des Mahnbescheids
  • Beantragung des Vollstreckungsbescheids
  • Antragstellung auf Zwangsvollstreckung

Zunächst sollte man den Schuldner durch eine schriftliche Mahnung zur Zahlung auffordern. Es reicht, eine Mahnung auszustellen. Es sind keine drei nachweisbaren Mahnungen erforderlich für ein Mahnverfahren, wie viele Quellen behaupten. Aus einer Mahnung müssen die Forderungen klar hervorgehen. Sie muss also den Grund der Forderung sowie den genauen Betrag und eine Zahlungsfrist beinhalten. Eine Mahnung muss sich außerdem klar erkennbar auf eine vorherig zugestellte Rechnung beziehen und deshalb ein Rechnungsdatum und eine Rechnungsnummer vorweisen. Schlußendlich sollte der Gläubiger eine Bankverbindung mitteilen. Um eine Mahnungszustellung einwandfrei nachweisen zu können, ist eine Zustellung per Einschreiben mit Rückschein nicht erfoderlich, aber dennoch ratsam.