Kleinunternehmer Rechnung nach §19 UStG

Kleinunternehmer haben buchhalterisch im Gegensatz zu umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen weniger Pflichten. Da Kleinunternehmer in der Regel geringere Umsätze haben, wird die Buchhaltung für Sie vereinfacht. Selbstverständlich muss sich ein Kleinunternehmer trotzdem an die Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes halten auch wenn er keine Umsatzsteuer erheben muss. Insbesondere betrifft das die Pflichtangaben einer Kleinunternehmerrechung. Diese haben wir unten für Sie aufgelistet.

Wenn eine Leistung an ein anderes Unternehmen erbracht wurde, dann ist der Kleinunternehmer gemäß §19 UStG verpflichtet eine Rechnung innerhalb von sechs Monaten zu schreiben.

 

Pflichtangaben bei einer Kleinunternehmerrechung

  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers und des Unternehmers
  • Rechnungsnummer
  • Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
  • Datum der Rechnung
  • Lieferungs bzw. Leistungszeitpunkt
  • Menge und  Bezeichnung der verbrachten Leistung oder gelieferten Produkte 
  • Entgelt mit Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsselt
  • Falls zuvor vereinbart: Minderungen des Entgelts
  • Hinweis auf die Steuerbefreiung nach §19 UStG
  • Ggf. auf Steuerpflicht des Leistungsempfängers hinweisen

 

Ab wann ist man Kleinunternehmer?

Bei einem jährlichen Umsatz bis 22.000 Euro ist es dem Kleinunternehmer möglich die Kleinunternehmerregelung zu nutzen. Die Nutzung dieser Regelung muss in einer Rechnung nach §19 UStG vermerkt werden, um vollständig zu sein.

 

Kleinunternehmer Regelung in AZURO

In AZURO können Sie in den Einstellungen unter "Vorgaben" einstellen, ob Sie Kleinunternehmer sind oder nicht. Ist dieser Punkt aktiviert, wird automatisch auf allen Rechnungen ein Hinweis ausgedruckt, dass Sie Kleinunternehmer sind und deshalb keine MwSt. erheben.