Leistungszeitraum einer Rechnung

Was ist der Leistungszeitraum einer Rechnung?

Der Leistungszeitraum ist der Zeitpunkt oder Zeitraum, in dem die Dienstleistung oder Ware, welche auf der Rechnung aufgeführt ist, dem Rechnungsempfänger erbracht bzw. zugestellt wird.

Bei einer Lieferung von Waren ist dies in der Regel kein Zeitraum (über mehrere Tage), sondern ein Zeitpunkt, festgelegt durch ein bestimmtes Datum. Bei Diensleistungen hingegen ist der Leistungszeitraum der gesamte Zeitraum, der benötigt wurde, um die Dienstleistung zu erbringen. Das können Tage, Wochen, Monate oder Jahre sein.

 

Ist die Angabe des Leistungszeitraums Pflicht?

Ja, als Rechnungsersteller haben Sie die Pflicht, den Leistungszeitraum bzw. das Leistungsdatum auf Ihrer Rechnung anzugeben. Ausnahmen bilden Kleinbetragsrechnungen bis 250,- EUR. Auf diesen muss kein Leistungsdatum ausgewiesen werden.

In der Regel wird durch das Leistungsdatum der Zeitraum beschrieben, in dem Sie die Ware oder Dienstleistung an den Kunden übergeben oder erbracht haben. Wenn Rechnungsdatum und Leistungsdatum übereinstimmen, dann kann auch der Hinweis „Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum“ auf der Rechnung aufgeführt werden.

Bei Dienstleistungen, die über einen längeren Zeitraum geleistet werden,  genügt die Angabe des Monats, in welchem die Leistung erbracht wurde.

 

 

Wie kann man in AZURO das Leistungsdatum ändern?

Im Rechnungsprogramm AZURO wird beim Erstellen einer Rechnung automatisch als Leistungsdatum das Datum eingetragen, an dem die Rechnung erstellt wurde. Das Leistungsdatum wird auf jeder Rechnung neben der Rechnungssumme ausgegeben.
So lange die Rechnung noch nicht gedruckt ist können Sie das Leistungsdatum einer Rechnung ändern. Als Eingabe sind Datumsangaben, aber auch Texteingaben wie z.B. "November" möglich.