Rechnungskorrektur, Stornorechnung, Gutschrift: Was ist der Unterschied?

Die Begriffe Rechnungskorrektur, Stornorechnung oder Gutschrift werden oft miteinander verwechselt. "Sie bekommen von uns eine Gutschrift", hört man immer mal wieder, obwohl dies oftmals rechtlich nicht korrekt ist. Wir zeigen hier die Unterschiede zwischen Rechnungskorrektur, Stornorechnung und Gutschrift.

Rechnungskorrektur

So lange eine Rechnung noch nicht beim Kunden ist kann eine Rechnung noch korrigiert werden. Sobald die Rechnung jedoch auf dem Weg zum Kunden ist und diese aufgrund von Fehlern oder geänderten Rahmenbedingungen geändert werden muss ist eine einfache Änderung nicht mehr möglich. Stattdessen wird eine sogenannte Rechnungskorrektur (oder auch Korrekturrechnung) ausgestellt.

Bei einer Rechnungskorrektur handelt es sich um eine zweite, negative Rechnung, mit der die ursprüngliche, fehlerhafte Rechnung berichtigt oder storniert wird. Früher sprach man hier noch von einer "Gutschrift", dies ist allerdings seit 2014 nicht mehr zulässig. Stattdessen spricht man von einer Rechnungskorrektur oder wahlweise auch von einer Stornorechnung.

Die Rechnungskorrektur kann entweder denselben (negativen) Betrag ausweisen wie die zu korrigierende Rechnung oder einen niedrigeren (negativen) Betrag, wenn es sich nur um eine teilweise Korrektur der zugrunde liegenden Rechnung handelt.

Kurz gesagt: eine Rechnungskorrektur (oder auch Stornorechnung genannt) wird dann ausgestellt, wenn eine ursprüngliche Rechnung zu hoch war. Der negative Betrag der Rechnungskorrektur gleicht diese Differenz buchhalterisch aus.

Beispiele für eine Rechnungskorrektur:

  • Der Kunde nimmt die Leistungen auf der Rechnung (oder einen Teil davon) nicht wahr (z.B. bei Rückgabe).
  • Die Rechnung wurde versehentlich ausgestellt.
  • Die Rechnung wurde fehlerhaft ausgestellt (z.B. falsche Adresse, falscher Betrag, usw.)
  • Der Preis wurde im Nachhinein niedriger vereinbar (z.B. bei Mängeln).
  • Der Kunde erhält den Rechnungsbetrag (oder einen Teil davon) zurück.

 

Stornorechnung

Der Begriff "storno" stammt aus dem italienischen und bedeutet so viel wie auflösen, aufgeben oder löschen. Mit einer Stornorechnung wird also der gesamte Betrag einer bestehende Rechnung rückgängig gemacht. Synonym kann hier auch von einer Rechnungskorrektur gesprochen werden.

 

Gutschrift

Eine Gutschrift ist eine umgekehrte Rechnung, bei der nicht derjenige die Rechnung schreibt, welcher die Leistung liefert, sondern der Leistungsempfänger. Der Unterschied zwischen einer normalen Rechnung und einer Gutschrift liegt also darin, wer die Rechnung geschrieben hat. Wann eine Gutschrift ausgestellt werden darf ist im (UStG) Paragraf § 14 Abs. 2 Satz 2 geregelt.

Beispiele für eine Gutschrift:

  • Ein freiberuflicher Handelsvertreter erhält eine Provision.

 

 

Rechnungskorrekturen mit AZURO schreiben

Im AZURO Rechnungsprogramm ist bereits eine Funktion zum Erstellen von Rechnungskorrekturen eingebaut. Um eine Rechnungskorrektur zu schreiben rufen Sie einfach die zu korrigierende Rechnung durch eine Suche auf und wählen Sie den Menüpunkt "Datensätze/Rechnungskorrektur schreiben" aus dem Hauptmenü ganz oben aus.

AZURO erstellt dann eine Kopie der aktuellen Rechnung mit negativem Betrag und weist diese als Rechnungskorrektur aus. Bevor Sie die Rechnungskorrektur ausdrucken und verschicken können Sie diese noch bearbeiten.