Differenzbesteuerung nach §25a des UStG

Gemäß §25a des UStG wird die Differenzbesteuerung auf gebrauchte, bewegliche körperliche Gegenstände angewendet. Diese Regelung ist von besonderem Interesse für Wiederverkäufer, die Produkte erwerben und sie anschließend wieder verkaufen. Durch die Anwendung der Differenzbesteuerung soll vermieden werden, dass beim Wiederverkauf eines Gegenstands erneut die volle Umsatzsteuer berechnet wird.

Die Funktionsweise der Differenzbesteuerung ist simpel: Als Unternehmer muss lediglich die Umsatzsteuer für die Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem Verkaufspreis berechnet werden. Wenn der erworbenen Gegenstand jedoch privat genutzt wird oder für den Eigengebrauch des Unternehmens erworben wird, ist die Differenzbesteuerung nicht anwendbar.

 

 

Voraussetzungen für die Differenzbesteuerung nach §25a des UStG

Die Kriterien für die Differenzbesteuerung nach §25a UStG setzen folgendes voraus:

  • Der Verkäufer handelt als Wiederverkäufer erwerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen oder versteigert diese in seinem Namen öffentlich.
  • Die verkauften Gegenstände werden innerhalb des EU Gemeinschaftsgebietes geliefert
  • Der Verkäufer schuldet keine Umsatzsteuer oder unterliegt selbst der Differenzbesteuerung.

 

Beispiel für eine Differenzbesteuerung nach §25a des UStG

Angenommen eine Firma kauft ein Auto von einer Privatperson für 5.000 Euro. Da es sich um eine Privatperson handelt wird beim Kauf auch keine Vorsteuer fällig. Wird diese Auto nun für 7.500 Euro weiter verkauft, so wird die Differenz aus Einkaufs- und Verkaufspreis berechnet, in diesem Fall 2.500 Euro. Die Umsatzsteuer wird folglich nur auf 2.500 EUR fällig.

Die Umsatzsteuer darf dabei nicht gesondert auf der Rechnung ausgewiesen werden. Stattdessen wird der Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer angegeben und als Bemessungsgrundlage der Betrag von 2.500 Euro abzüglich der berechneten Umsatzsteuer von 399,16 Euro, also 2.100,84 Euro herangezogen. Die Einkaufs- und Verkaufspreise sowie die Bemessungsgrundlagen müssen in den Aufzeichnungen des Unternehmers für das Finanzamt ersichtlich sein.

In AZURO sind Differenzbesteuerungen nur mit einem kleinen Kniff abbildbar: Das nachfolgende Bild zeigt, wie eine Rechnung mit Differenzbesteuerung aussehen muss. Wie man sieht wird hierbei nicht die Standard MwSt. Funktion von AZURO verwendet sondern eine seperate Rechnungsposition eingefügt, in der die MwSt. und der zugrundeliegende Nettobetrag ausgewiesen wird.

Anmeldung beim Finanzamt

Um die Differenzbesteuerung beim Finanzamt anzumelden, kann der Unternehmer dies spätestens bis zur Abgabe der ersten Voranmeldung für das laufende Kalenderjahr tun. Die Erklärung ist bindend und gilt für mindestens zwei Jahre. Es wird empfohlen, das Thema mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt zu besprechen, da keine steuerliche Beratung angeboten wird, sondern lediglich ein Einstieg in das Thema gegeben wird.