Abschlagsrechnung

 

Was ist eine Abschlagsrechnung?

Eine Abschlagsrechnung wird erstellt, wenn die Leistung bis zum gegebenen Zeitpunkt nur teilweise erbracht wurde, wenn beispielsweise nur ein Teil der vereinbarten Warenmenge geliefert wurde. Das Begleichen einer Abschlagsrechnung nennt man auch Abschlagszahlungen. Sinn dieses Verfahrens ist es unter anderem, große Rechnungssummen in kleinere Beträge aufzuteilen. Gerade im Baugewerbe sind Abschläge üblich, da hier oft hohe Rechnungen über lange Zeiträume laufen. Es einigen sich die Handelspartner im Vorhinein auf einen solchen Abschlag.

Der Begriff "Abschlagsrechnung" wird häufig synonym verwendet mit "Teilrechnung". Dies ist jedoch nicht korrekt. Während bei einer Teilrechnung genau festgelegt wird, wie die Teilleistung konkret erbracht werden muss, ist dies bei einer Abschlagsrechnung eher offen gehalten. Der jeweilige Teil der Leistung kann hierbei in Prozent der Gesamtleistung oder als Pauschalbetrag definiert werden.

 

Wann ist eine Abschlagsrechnung sinnvoll?

Sowohl Unternehmer als auch Empfänger können von Abschlagsrechnungen profitieren. Erstere erhalten dadurch den Vorteil, dass sie für zeitintensive Leistungen oder hochpreisige Waren bereits vor Abschluss der Leistungserbringung früher Geld erhalten. Für den Empfänger bedeutet eine Abschlagsrechnung, dass die finanzielle Belastung bei Großaufträgen in tragbarere Teilzahlungen aufgesplittet wird und somit leichter verteilt.

 

Wann darf ich eine Abschlagsrechnung erstellen?

Wie hoch die Abschlagszahlungen genau sein sollen und wann sie fällig werden, ist den Vertragspartnern freigestellt. Oft wird jedoch der erste Teilbetrag bei Vertragsabschluss in Rechnung gestellt und dient dann als Anzahlung, die den Unternehmen gerade bei größeren Aufträgen die nötige Sicherheit bietet. In der Regel sind folgende Teilzahlungen dann nach spätestens 30 Tagen fällig. Generell gilt:  das Begleichen von Rechnungen durch Abschläge sollte laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch nicht die Regel darstellen.